UN-Behindertenrechtskonvention – Auch die Medien sind gefragt

Billy Bean mit Paragraphen in der Hand baumelt von der Decke

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (UN-BRK) ist 2008 in Kraft getreten und 2009 von Deutschland ratifiziert worden. Sie zeigt einen grundlegenden Perspektivwechsel: Teilhabe behinderter Menschen wird zu einer Frage des Rechts auf Zugang und ist nicht mehr an körperliche oder geistige Besonderheiten gebunden. Alle Unterzeichnerstaaten haben sich zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet. Die Bundesregierung hat ihre Vorhaben in einem Nationalen Aktionsplan aufgeschrieben.

In Artikel 8 mit dem Titel „Bewusstseinsbildung“ der UN-BRK, geht es um die Rolle von Sprache und Medien bei der Umsetzung der Konvention. Darin heißt es:

1. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

  • in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
  • Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
  • das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

2. Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören:

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,

  • die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,
  • eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
  • die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;

c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Den vollständigen Text der UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie hier.

 

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