Was bedeutet eigentlich „Behinderung“?
Die UN-Behindertenrechtskonvention zeigt ganz deutlich: Eine Behinderung ist nicht das Problem des behinderten Menschen selbst. Die UN-Konvention beschreibt vor allem Barrieren in Gesellschaft und Politik. Es sind vielschichtige Wechselbeziehungen „zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren“, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft erschweren. Zudem definiert das Sozialgesetzbuch 9, dass Menschen dann als behindert gelten, wenn
ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. (SGB IX, 1, §2)
Wie viele Menschen mit Behinderung leben in Deutschland?
Nach dem Statistischen Bundesamt lebten in Deutschland 2017 mehr als 7,8 Millionen Menschen mit sogenannten Schwerbehinderungen. Von dem Anteil der “schwerbehinderten” Menschen haben die meisten Menschen vor allem körperlich bedingte Behinderungen (59 Prozent), danach folgen zerebral, geistig und/oder seelisch bedingte Behinderungen (13 Prozent) und Behinderungen sonstiger Ursachen (19 Prozent). Die Ursachen liegen meist in “allgemeinen” (chronischen) Krankheiten (88 Prozent) und treten oft erst im Laufe des Lebens ab ca. 55 Jahren auf. Am zweithäufigsten sind angeborene (3 Prozent) und danach durch Unfälle oder Berufskrankheiten bedingte Behinderungen (1 Prozent).
Was hat sich für Menschen mit Behinderungen in Deutschland in den letzten Jahren verbessert?
Erst im November 1994 wurde im Artikel 3 des Grundgesetzes der Zusatz hinzugefügt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Das Sozialgesetzbuch zog im Juli 2001 nach und integrierte das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht, das die Teilhabe an der Gesellschaft verbessern soll. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen soll seit Mai 2002 den Schutz vor Benachteiligung und eine selbstbestimmte Lebensführung sicherstellen. Im Jahr 2009 wurde die internationale UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Standpunkt „Teilhabe statt Fürsorge“ auch in Deutschland rechtlich verbindlich. Die Behindertenrechtskonvention, an der auch Menschen mit Behinderungen und deren Verbände mitarbeiteten, betrifft weltweit mehr als eine Milliarde Menschen und rückt den Fokus erstmals auf Behinderung als Menschenrechtsthema. Im Juni 2011 beschloss das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung, der die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland in konkreten Maßnahmen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens festschreibt.
Titelbild: Hannah Netzer / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz (by-nc)