Zur Geschichte des Umgangs mit Behinderung

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Über die Jahrhunderte hinweg wurden behinderte Menschen immer wieder ausgegrenzt oder vorgeführt. Fehlende Rechte erschwerten ihnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dennoch hat sich für Menschen mit Behinderung vieles verbessert, auch wenn Inklusion im 21. Jahrhundert noch nicht erreicht worden ist.

Römische Antike: Familienhilfe oder Obdachlosigkeit

In der römischen Antike hingen die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen sehr von dem familiären Umfeld ab. Behinderte Familienmitglieder wurden entweder von der eigenen Familie unterstützt oder mussten betteln gehen. In Extremfällen wurden sie ausgesetzt oder getötet, ähnlich wie uneheliche oder weibliche Kinder.

Mittelalter: Nächstenliebe und Jahrmarktattraktion

Mit der Ausbreitung des Christentums wurde nach dem Prinzip der „Nächstenliebe“ eine gesetzlich geregelte „Armenpflege“ eingeführt. Erste Einrichtungen für Menschen mit Behinderung entstanden. Dennoch wurde eine Behinderung oft noch als „Strafe Gottes“, sittliche Verfehlung (“moral insanity”) bzw. „Teufelsbesessenheit“ gesehen und behinderte Menschen wurden verstoßen oder als „Jahrmarktattraktion“ vorgeführt.

Neuzeit: Irrenanstalten und Sozialgesetze

Familienverbände brachen aufgrund von Landflucht zunehmend auseinander und behinderte Familienmitglieder wurden in staatlichen Einrichtungen versorgt. Während Kriegsverletzte wieder als Arbeitskräfte eingesetzt wurden, brachte man die anderen behinderten Menschen in „Anstalten der sogenannten Irren-, Krüppel- und Gebrechensfürsorge“ unter. Die Armengesetzgebung in Preußen (1891) verhinderte noch die berufliche Rehabilitation und medizinische Versorgung behinderter Menschen.

Anfang des 20. Jahrhunderts bis 1933: „Krüppelpädagogik“

In der Medizin, insbesondere Psychiatrie, kümmerte man sich nun zunehmend um die medizinische Versorgung von behinderten Menschen. Parallel dazu befasste sich die sogenannte „Krüppelpädagogik“ mit den Ursachen von Krankheit und Behinderung von Kindern und Jugendlichen. Diese durften nun auch zur Schule gehen, allerdings getrennt von nicht behinderten Kindern. Der „Selbsthilfebund für Körperbehinderte“ setzte sich 1917 gegen den „Krüppel“-Begriff und für die Verwendung der Bezeichnung „Körperbehinderung“ ein.

Nationalsozialismus (1933 bis 1945): „Euthanasie“

Im Nationalsozialismus wurden behinderte, sowie arme und kranke, Menschen in Heimen und Krankenhäusern zu Versuchsobjekten degradiert, und dort im Zuge des „Euthanasieprogramms“ zu Hunderttausenden sterilisiert und getötet. In den 30-Jahren erschien der Begriff „Erbkrankheit“ im Erbgesundheitsgesetz.

Nachkriegsdeutschland: Nürnberger Ärzteprozess

Zwangssterilisationen für Menschen mit Behinderungen wurden im Nachkriegsdeutschland abgeschafft (aber erst 2007 als grundgesetzwidrig anerkannt). Im Nürnberger Ärzteprozess (1946-47) wurden einige wenige Ärztinnen und Ärzte, hauptsächlich aus KZs, wegen des „Euthanasieprogramms“ verurteilt. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (1948) berücksichtigte behinderte Menschen dennoch nicht und erst 1990 wurden Kinder mit Behinderungen in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen miteinbezogen.

DDR und BRD: Aktion „Sorgenkind“ und „Krüppelbewegung“

In der DDR wurden möglichst alle Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt integriert, so auch Menschen mit Behinderungen. Kinder, die erst auf Sonderschulen lernten, konnten auf Regelschulen wechseln. Alle anderen kamen in Pflegeheimen unter, damit die Eltern arbeiten konnten. Dem gegenüber förderte die BRD vor allem kriegs- und arbeitsverletzte Menschen und beschäftigte behinderte Menschen in Werkstätten, Sonderschulen und Berufsförderwerken.

In den 60er-Jahren sammelten Selbsthilfeorganisationen wie die „Aktion Sorgenkind“ (heute „Aktion Mensch“) Spenden für bessere Bildungsbedingungen. Zehn Jahre später entstand dann nach Vorbildern aus den USA und Großbritannien die Behindertenbewegung oder „Krüppelbewegung”: Sie wies mit dem provokanten Wort „Krüppel“ auf die Stigmatisierung behinderter Menschen als Mitleidsobjekte hin und erreichte letztlich, dass 1994 das Verbot der Benachteiligung aufgrund von Behinderung im Grundgesetz verankert wurde.

1994 bis heute: UN-Behindertenrechtskonvention und „Inklusion“

Es folgten weitere Gesetzesänderungen, die Menschen mit Behinderungen mehr Rechte einräumten (z.B. im Baurecht oder in Bezug auf die Rente). Außerdem wurde das Sonderschulsystem durch Förderzentren ergänzt. Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten (bzw. „mit geistiger Behinderung“) vereinigten sich für ein selbstbestimmtes Leben im Netzwerk „Mensch zuerst“.

Allmählich setzte sich eine neue Perspektive durch: Es ist vor allem die Gesellschaft, die Menschen behindert. Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sollte in Deutschland ab 2002 das Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich gewährleisten, auf internationaler Ebene seit 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention. Der Begriff der Inklusion formuliert außerdem die Absicht, menschliche Vielfalt zu fördern, indem Menschen mit Behinderung genauso wie andere Zugang zu öffentlichen Einrichtungen haben und dort auch willkommen sind.

Dieser Artikel ist eine kurze Zusammenfassung der Zeitleiste auf www.inklusion-als-menschenrecht.de. Dort finden Sie eine ausführlichere Darstellung der historischen Entwicklungen von Rechten und Freiheiten von Menschen mit Behinderung.

Weiterführende Links und Literatur

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